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        <title>Aktuelle Neuigkeiten</title>
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        <pubDate>Tue, 14 Apr 2026 10:57:45 GMT</pubDate>
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                <title>Sperrung des Dreikreuzwegs</title>
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                    <p><strong>Aufgrund von anstehenden Arbeiten an der Freileitung zwischen Großheubach und Trennfeld wird im Zeitraum vom 27. April bis 10. Mai 2026 der Wald- und Wanderweg „Dreikreuzweg“ in Stadtprozelten gesperrt (Weg zwischen der Straße „Am Gräulesberg“ und „Sellgrund“).</strong><br />In diesem Bereich finden Seilzugarbeiten statt. Dabei besteht eine erhebliche Gefährdung, weshalb das Betreten der betroffenen Bereiche strengstens untersagt ist.<br />Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, um die Arbeiten sicher durchführen zu können und Gefahren für alle Beteiligten zu vermeiden!</p>
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                <pubDate>Tue, 14 Apr 2026 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Formulare Einkommensteuererkl&#228;rung 2025</title>
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                    <p>Die Formulare für die Einkommensteuererklärung 2025 sind bei der Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten eingetroffen und können während den Öffnungszeiten abgeholt werden.</p>
<p>Zusätzlich können die Formulare auch auf der Internetseite des Finanzamtes Obernburg unter der Rubrik „Formulare“ abgerufen werden: www.finanzamt-obernburg.de.</p>
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                <pubDate>Wed, 18 Mar 2026 11:38:12 GMT</pubDate>
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                <title>Ergebnisse Kommunalwahl 2026</title>
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                    <p>Die Ergebnisse zur Kommunalwahl am Sonntag, 8. März 2026 finden Sie <a href="https://wahlen.landkreis-miltenberg.de/kommunalwahlen/ergebnisse-2026.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier</a>.</p>
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                <pubDate>Fri, 06 Mar 2026 08:57:06 GMT</pubDate>
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                <title>Mikrozensus 2026 startet: 130 000 B&#252;rgerinnen und B&#252;rger werden befragt</title>
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                    <p><strong>Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.</strong></p>
<p>Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Im Rahmen dieser Erhebung geben in Bayern jedes Jahr rund 130 000 Personen in etwa 65 000 Haushalten stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen. Damit tragen die befragten Personen dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche, qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.</p>
<p><strong>Wer muss teilnehmen und wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?</strong><br />Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus auswählt. Befragt werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Gebäude. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte konkretisieren dazu die Stichprobe über die Klingelschilder. Dabei können sie sich als Erhebungsbeauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik ausweisen. </p>
<p>Anschließend werden die ausgewählten Haushalte vom Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden die Haushalte ausführlich über die Erhebung informiert. Die Fragen des Mikrozensus können entweder im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung beantwortet werden. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 Erhebungsbeauftragte im Einsatz, die sorgfältig ausgewählt und für die Durchführung der Interviews umfassend geschult wurden. Die Befragungen finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt.</p>
<p><strong>Es besteht Auskunftspflicht</strong><br />Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Dabei werden die Ergebnisse in aggregierter Form veröffentlicht, so dass kein Rückschluss auf einzelne Personen möglich ist.</p>
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                <pubDate>Mon, 19 Jan 2026 11:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Kastrationsfonds f&#252;r Freig&#228;ngerkatzen im Landkreis Miltenberg</title>
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                    <p>Ab dem <strong>01. Januar 2026</strong> bieten Aktion Sorgenkatzen e.V., Tierhilfe Miltenberg e.V. und Tierrettung Untermain e.V. einen <strong>Kastrationsfonds</strong> für einkommensschwache Katzenhalterinnen und Katzenhalter im Landkreis Miltenberg an.<br />Der Fonds unterstützt bei den Kosten für <strong>Kastration, Kennzeichnung und Registrierung</strong> von Freigängerkatzen und trägt damit aktiv zur Reduzierung von Streunerpopulationen bei. Unkastrierte Freigängerkatzen sind der Hauptgrund dafür, dass jedes Jahr viele ungewollte Jungtiere draußen geboren werden.<br />Mit dem Fonds können betroffene Menschen die gesetzlichen Vorgaben der Katzenschutzverordnung erfüllen und gleichzeitig Tierleid verhindern.</p>
<p><br />Weitere Informationen sowie die Antragstellung sind möglich unter:Kastrationsfonds für Freigängerkatzen im Landkreis Miltenberg<br />📧 info@kastration-ist-tierschutz.de<br />🌐 www.kastration-ist-tierschutz.de<br />☎ 06021 – 4229152</p>
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                <pubDate>Tue, 25 Nov 2025 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Lichtbildaufnahme f&#252;r Ausweisdokumente</title>
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                    <p>Biometrische Passbilder für Reisepässe, Personalausweise und elektronische Aufenthaltstitel werden zukünftig digital an die zuständigen Behörden übermittelt. </p>
<p><strong>Von Bürgerinnen und Bürgern mitgebrachte Papier-Passbilder werden künftig bei der Beantragung von Ausweisdokumenten nicht mehr akzeptiert. Biometrische Lichtbilder müssen dann digital vorliegen. </strong></p>
<p>Ziel dieser Regelungen ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Beantragungsprozess medienbruchfrei zu digitalisieren. </p>
<p>Bürgerinnen und Bürger können wählen, ob sie ihr biometrisches Lichtbild bei einem Fotodienstleistenden oder direkt in der jeweiligen Behörde anfertigen lassen möchten. Für den Service der digitalen Lichtbildaufnahme in der Behörde fällt eine Gebühr von 6 Euro an. </p>
<p>Welche Fotografen und Drogerien in der Nähe den Service anbieten, können Sie unter folgendem Link sehen: <a href="https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/</a></p>
<p><strong>Allgemeine Hinweise: </strong></p>
<p>Bei Kleinkindern empfehlen wir, das Lichtbild bei einem Fotodienstleister anfertigen zu lassen.</p>
<p>Alle Kinder (ab Geburt) müssen bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen!</p>
<p>Informieren Sie sich schon vor Ihrer Reise, welches Ausweisdokument für die Einreise in Ihr Urlaubsland benötigt wird.</p>
<p>Infos hierzu finden Sie unter: <a href="https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise" target="_blank" rel="noopener noreferrer">https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise</a></p>
<p>oder wenden Sie sich an Ihr zuständiges Passamt in Ihrer Gemeinde.</p>
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                <pubDate>Thu, 12 Jun 2025 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Attraktive Baupl&#228;tze im Baugebiet „Ringstra&#223;e“ der Stadt Stadtprozelten</title>
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                    <p>Die Stadt Stadtprozelten hat die seit längerem geplante Erschließung des Baugebietes „Ringstraße“ nach Abschluss der erforderlichen Vorarbeiten nun final eingeleitet.</p>
<p>Aktuell besteht für Interessierte die Möglichkeit, sich für einen der 12 städtischen Bauplätze zu bewerben. Die Bauplätze haben eine Größe von 538 bis 901 m².</p>
<p>Für den ersten Bauabschnitt (BA 01) des Baugebietes liegt eine Kostenkalkulation in der Höhe von 160,- € je m² Baulandfläche zuzüglich 25,- € Bauplatzpreis und anteiligen Herstellungskostenbeiträgen vor.</p>
<p>Auf die ab etwa 2027 beginnende Bauverpflichtung in einem Zeitraum von 3 Jahren dürfen wir aufmerksam machen.</p>
<p>Weitere Informationen erhalten Sie <a href="/wirtschaft-verkehr/immobilienboerse/bauplaetze-gesucht/">hier</a>.</p>
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                <pubDate>Wed, 14 May 2025 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Die Stadt Stadtprozelten jetzt als App! </title>
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                    <p>Heimat-Info Benachrichtigungsfunktion: Glocke aktiviert?</p>
<p>Mit der Heimat-Info APP können Sie sich auch an Termine oder Neuigkeiten erinnern lassen. Egal ob über Neuigkeiten aus dem Rathaus oder anstehende Veranstaltungen unserer Vereine, Organisationen und Einrichtungen. Mit unserer Gemeinde-App sind Sie immer auf dem neuesten Stand! Einfach Glocke aktivieren und schon erhalten Sie eine Push-Benachrichtigung, wann immer es etwas Neues aus unserer Stadt gibt.</p>
<p>Sind Sie schon dabei?</p>
<p><strong>Laden Sie die App jetzt herunter:</strong></p>
<p>Hier klicken für Play Store (Samsung etc.): https://play.google.com/store/apps/details?id=info.heimat.app</p>
<p>Hier klicken für App Store (iPhone): https://apps.apple.com/de/app/heimatinfo/id1589746365 <br /> <br /> oder stöbern auf www.heimat-info.de</p>
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                <pubDate>Thu, 13 Feb 2025 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Abstellen von Nutzanh&#228;ngern / Wohnwagen und abgemeldete Fahrzeuge im &#246;ffentlichen Verkehrsbereich</title>
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                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.stadtprozelten.de/media/94100/anhaenger.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Immer häufiger kann man feststellen, dass Nutzanhänger und Wohnwagen für längere Zeit auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden. Dadurch geht unnötigerweise wichtiger Parkraum für PKW und ähnliches verloren.</p>
<p>Nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung StVO §12 Abs. 3 b dürfen Nutzanhänger und Wohnwagen, die nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, nicht länger als zwei Wochen im öffentliche Verkehrsraum abgestellt werden.</p>
<p>Auch das bloße „Umparken“ des Anhängers von einem Parkstand zu einem anderen, sofern der Parkvorgang innerhalb desselben Bereichs erfolgt, ist nicht erlaubt, da die 2-Wochen-Frist dadurch nicht unterbrochen wird.</p>
<p>Wird der Anhänger aber z. B. zu Werbezwecken genutzt, dann liegt eine unzulässige Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes bereits vom Beginn des Abstellens vor.</p>
<p><strong>Zudem dürfen abgemeldete oder schrottreife Autos, mit oder ohne Kennzeichen, nicht im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Fahrbahn, Radweg, Gehweg, Parkstreifen, Parkplatz) abgestellt werden.</strong><br /> Parken dürfen nur Fahrzeuge, die auch für den Straßenverkehr zugelassen sind. Wird ein abgemeldetes oder schrottreifes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum entdeckt, wird der/die Fahrzeughalter*in ermittelt und aufgefordert, das Fahrzeug umgehend zu entfernen. Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeldverfahren bzw. mit dem Abschleppen des Fahrzeuges rechnen.</p>
<p><strong>Für das Dauerparken bitten wir Sie daher, eigene private Grundstücke zu benutzen!</strong></p>
<p>Ordnungsamt der Stadt Stadtprozelten</p>
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                <pubDate>Mon, 16 Oct 2023 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Sperrung Bergweg (Hausnummer 9 – 11)</title>
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                    <p>Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung<br /> Stadt Stadtprozelten</p>
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                <pubDate>Thu, 17 Nov 2022 00:00:00 GMT</pubDate>
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