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22.09.2025
Aufhebung des Verbots für offenes Feuer vom 02.07.2025
Das am 02. Juli 2025 erlassene Verbot für jegliche Art von offenem Feuer im Freien wird mit Wirkung zum 22.09.2025 vollständig aufgehoben.
Die Wetterlage hat sich stabilisiert. Daher ist das Entzünden von offenem Feuer – einschließlich Lagerfeuern, Grillfeuern, Feuerschalen und der Verbrennung pflanzlicher Abfälle – unter Beachtung der geltenden Vorschriften wieder zulässig.
Wichtige Hinweise:
Offenes Feuer ist stets mit der gebotenen Vorsicht zu betreiben. Es gelten weiterhin alle einschlägigen Regelungen des Brand- und Immissionsschutzes. Feuerstellen müssen ausreichend gesichert und jederzeit unter Aufsicht sein. Offenes Feuer darf nur entzündet werden, wenn keine unmittelbare Gefahr für Menschen, Tiere, Natur oder Sachen besteht. Wir behalten uns vor, bei sich ändernder Gefahrenlage erneut Einschränkungen zu veranlassen.
Wir danken für Ihr umsichtiges Verhalten während der Gültigkeit des Verbots und bitten weiterhin um verantwortungsvollen Umgang mit Feuer.
Andreas Amend Steffen Paul
Stellv. Gemeinschaftsvorsitzender und 1. Bürgermeister
1. Bürgermeister Gemeinde Altenbuch Stadt Stadtprozelten
Kategorien: Die Stadt Stadtprozelten informiert