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14.05.2025
Information zur Sicherstellung der Befahrbarkeit von Ortsstraßen
Seit längerem muss die Stadtverwaltung, auch aufgrund von Beschwerden von Bewohnern, sowie der Rettungsdienste feststellen, dass an verschiedenen Stellen der Ortstraßen verkehrswidrig geparkt wird. Dies betrifft vor allem die Einmündungsbereiche von der Hauptstraße zur Großen Steig, zur Fähre, zum Oberthor und die Einfahrten zum Mittleren Weg.
An den bezeichneten Stellen ist ein Parken vor und hinter Einmündungen von bis zu 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkante unzulässig (§ 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO).
Die Sicherstellung der Befahrbarkeit durch Feuerwehr, Rettungsdienst und Müllabfuhr ist dadurch zu gewährleisten. Dies betrifft auch das Halten und Parken an unübersichtlichen Stellen § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO.
Die oben angeführten Straßenbereiche sind eng und unübersichtlich, sowie für Fußgänger wie für Autofahrer schwer einzusehen.
Daher wird die Stadt diese kritischen Bereiche in Form einer verkehrsrechtlichen Anordnung auf unbestimmte Zeit durch Bodenmarkierungen und Halten- und Parkverbotsregelung ab dem 01.06.2025 kennzeichnen.
Sofern weiterhin dort geparkt wird, sind wir aus sicherheitsrechtlichen Gründen angehalten die Angelegenheit der Polizeiinspektion Miltenberg zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten weiterzuleiten.
Wir bitten um Verständnis und Beachtung.
Ordnungsamt der VGem Stadtprozelten
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